neuefarbe! Malerwerkstätte

Wohnen und Wohlfühlen mit kreativer Vielfalt
 

 

Steuern sparen!

Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN STEUERBONUS

Berücksichtigt werden:

  • Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung - dabei ist es ganz gleich, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt                                                               
  • alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten - diese müssen daher separat auf der Rechnung ausgewiesen werden
  • Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können
  • Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht wurden


HINWEIS: Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.


WIE HOCH IST DER STEUERBONUS?

Der Steuerbonus beträgt gem. § 35 a Abs.2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:  bis zu 1.200 Euro.

HINWEIS: Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B.: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.) Diesen Steuerbonus können Sie ebenfalls geltend machen.


WANN UND WO GIBT ES DEN STEUERBONUS?

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein.
Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.


Verantwortlich:
ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks
Abteilung Steuer- und Finanzpolitik
Steuernetzwerk@zdh.de